Volksentscheid zum Buß- und Bettag
beschlossen am vom Kreisparteitag
Seit 1995 ist der evangelische Buß- und Bettag lediglich in Sachsen noch ein gesetzlicher Feiertag. Während im Freistaat mittlerweile nur noch gut 20 Prozent der Bevölkerung protestantischen Kirchen angehören, trifft der zusätzliche Feiertag jeden sächsischen Arbeitnehmer mit der Mehrbelastung eines erhöhten Beitrags zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Dies hat zur Folge, dass die Kosten des Feiertags die eines durchschnittlichen Arbeitstags übertreffen.
Angesichts der überproportionalen Abgabenbelastung durch den Buß- und Bettag erachten es die Freien Demokraten Dresden für notwendig, dass die sächsische Bevölkerung selbst entscheidet, ob dieser zusätzliche religiöse und gesetzliche Feiertag weiterhin bestehen bleiben soll oder mit anderen Feiertagen getauscht werden, z.B. der 17. Juni. Die FDP Dresden fordert daher einen Volksentscheid über den Fortbestand des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag in Sachsen.
Im Falle eines Votums gegen den Fortbestand des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag soll dieser im Sinne §3 SächsSFG den Status eines religiösen Feiertags erhalten, um Gläubigen in Sachsen die Möglichkeit zu geben, an diesem Tag ihren religiösen Pflichten und Bedürfnissen nachzukommen.
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