Unabhängigkeit schafft Vertrauen – Ein Polizeibeauftragter für Sachsen
beschlossen am vom Kreisparteitag
Die FDP Dresden fordert die Schaffung der Stelle eines Polizeibeauftragten beim Sächsischen Landtag. Der Polizeibeauftragte des Sächsischen Landtags soll Bürgern in polizeibezogenen Anliegen als unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Weiterhin soll der Polizeibeauftragte einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Polizei dienen.
Er soll in erster Linie Ansprechpartner für Bürger, die nach einer polizeilichen Maßnahme Beschwerden gegenüber der Polizei vorzubringen haben – bspw. weil sie eine Maßnahme für rechtswidrig halten oder persönliches Fehlverhalten von Polizisten aufzeigen möchten, ohne sich dabei direkt an die Polizei wenden zu wollen – sein. In Konfliktsituationen soll er die Möglichkeit bieten, Dialog und Vermittlung zwischen Bürger und Polizei herzustellen. Auch allgemeinere Fragen zu polizeilichen Aktivitäten oder Anregungen zur Verbesserung der Polizeiarbeit können an den Polizeibeauftragten adressiert werden.
Persönliche und dienstliche Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten sind sicherzustellen. Er ist auf Wunsch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Polizeibeauftragte ist in geheimer Wahl durch die Mitglieder des Sächsischen Landtags für fünf Jahre zu wählen.
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