Dritte(r) Stellvertreter(in) für den Kreisvorstand
beschlossen am vom Kreiparteitag
Die FDP Dresden soll drei stellvertretende Kreisvorsitzende haben; der betreffende §9 (2) 2 der Satzung vom November 2017 ist entsprechend zu ändern und die notwendigen Wahlen sind auf dem nächsten Kreisparteitag durchzuführen.