Beschlusslage FDP Dresden

Handel und Gastronomie in Dresdens Innenstadt und den Stadtteilen unterstützen

beschlossen am vom Kreisparteitag

Die Innenstadt der Landeshauptstadt Dresden hat sich innerhalb der letzten zwanzig Jahre in Bezug auf Vielfalt und Angebot im Bereich Handel und Gastronomie hervorragend entwickelt. Dresdens Altstadt lockt nicht nur Einheimische und Gäste aufgrund von Architektur und Kultur an, sondern ist auch ein wichtiger überregionaler Anziehungspunkt für Freizeit, Konsum und Genuss.

Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung massiv gestört. Veränderungen im Einkaufsverhalten, die sich schon vor der Pandemie abzeichneten, haben sich verstärkt – insbesondere im Zusammenhang mit dem Online-Shopping. Leerstand von Handels- und Gastronomieflächen wird wieder zum Thema – nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den Stadtteilen. Eine im September 2021 veröffentlichte Studie des City Management Dresden e.V. weist für die Gewerbeflächen in der Innenstadt einen Leerstand von 20 Prozent aus.

Die FDP Dresden fordert die Landeshauptstadt Dresden daher auf, insbesondere die in 2020/2021 ermöglichten Flexibilisierungen städtischer Regelungen für Handel und Gastronomie zu verstetigen. Dazu und darüber hinaus machen wir Vorschläge für Einzelmaßnahmen, die in ein strategisches Konzept der Landeshauptstadt Dresden eingehen sollen:

  1. Die Überarbeitung der Marktsatzungen und Sondernutzungssatzung ist weiter voranzutreiben. Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung müssen im Mittelpunkt stehen, Zukunftsformate zum Ermöglichen von mobilem, flexiblem, ambulantem Handel müssen mitbetrachtet werden. Die Erleichterungen und Streichung von Gebühren aus der Pandemie-Phase sind beizubehalten.
  2. Die verkehrliche Anbindung von Handel- und Gastronomie-Arealen muss sichergestellt sein. Grundlagen wie Infrastruktur, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit stellen sicher, dass Gewerbetreibende und Kundschaft zusammenfinden. Dazu gehört auch, das multimobile Erschließen von Stadtteilzentren durch Kurzzeitparkflächen, Zebrastreifen, Radständer und vieles mehr für alle Verkehrsträger sicherzustellen. Die Vorteile des Dresdner E-Parkens sollen weiter ausgebaut werden, so zum Beispiel durch zeitgenaues Parken mit Abrechnung pro Parkminute und automatische Standortlokalisierung.
  3. Lokale Akteure im Bereich der Stadtteile wie örtliche Handels- und Gewerbevereine sowie Projekte von Bürgerinitiativen und Quartiersvereinen sollen zukünftig bei der Belebung regionaler „Ladenstraßen“, Ladenflächen und Gastronomieeinrichtungen unterstützt werden. Die Wirtschaftsförderung muss sich auch diesen kleinen lokalen Machern zuwenden und Unternehmen in diesem Segment gezielt ansprechen.
  4. Die Innenstadt mit der Altstadt kann durch Erlebnisshoppingformate belebt werden – auch dies muss Teil des städtischen Marketings der Dresden Marketing GmbH sein. Insbesondere das touristische Marketing hat dies aufzugreifen und dabei zusätzlich auf Stadtteile wie die Innere und Äußere Neustadt auszuweiten.
  5. Der City Management Dresden e.V. soll stärker als innerstädtischer Impulsgeber für zukunftsfähige Handels- und Erlebenskonzepte durch die Landeshauptstadt Dresden unterstützt werden – insbesondere in Bezug auf das Citymanagement-Ziel: „Stärkung der Anziehungskraft und Funktionsvielfalt der Innenstadt“.
  6. Die Landeshauptstadt Dresden wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Handelsverband und großen Gewerbevermietern neue Flächennutzungskonzepte zur Belebung der innerstädtischen Einzelhandelsstandorte (Pop-up Stores, Kunstaktionen, innovative Gastronomie, Innovations-Schaufenster) zu entwickeln.

Kultur, Tourismus und Freizeit