Beschlusslage FDP Dresden

Digitalisierungsschub für Dresdner Kindertageseinrichtungen – die technische Ausstattung der Erzieherinnen und Erzieher ins 21. Jahrhundert bringen

beschlossen am vom Kreisparteitag

Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein in der Bildung und Erziehung der Dresdner Kinder. In den letzten Jahren wurden der Personalschlüssel und die Bezahlung der pädagogischen Fachkräfte bereits deutlich verbessert. Trotzdem klagen Erzieherinnen und Erzieher sowie Kita-Leitungen über Arbeitsbedingungen, die der optimalen Betreuung der Kinder im Weg stehen. Oft erfolgt die Dienstplanung umständlich per Excel-Tabelle, weil es keine Fachanwendungen gibt. Dokumentationen und Portfolios werden auf privaten Endgeräten ausgearbeitet, weil nicht genügend PCs/Laptops und Arbeitsplätze in den Einrichtungen existieren.
Die FDP Dresden fordert daher, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausgeschöpft werden, um die pädagogischen Fachkräfte der Stadt in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Durch ein Pilotprojekt in wenigen Einrichtungen soll ein IT-gestütztes System entstehen, dass optimal auf die Bedürfnisse der Erzieherinnen und Erzieher, Leitungskräfte und Eltern angepasst ist und anschließend auf alle übrigen Einrichtungen – sowohl des städtischen Kita-Eigenbetriebs als auch der freien Träger – ausgerollt werden kann:

  1. Es wird eine IT-Lösung für Dresdner Kindertageseinrichtungen entwickelt, die alle wesentlichen Kernprozesse abbildet bzw. an die bestehenden Systeme (z. B. Platzvergabe und Personalmanagement) über eine Schnittstelle angebunden werden kann.
  2. Die Erzieherinnen und Erzieher können die komplette Dokumentation und Portfolio-Arbeit über digitale Endgeräte abwickeln. Sie erhalten alle notwendigen Informationen über die ihnen anvertrauten Kinder, um die pädagogischen Angebote darauf abstimmen zu können. Falls krankheitsbedingt jemand ausfallen sollte, hat dadurch auch die Vertretung die Bedarfe der Kinder vollständig im Blick.
  3. Die Eltern haben jederzeit über ein Web-Interface Zugriff auf die Portfolios ihrer Kinder und können deren Entwicklung verfolgen. Sie können ihre Kinder darüber auch für einzelne Tage abmelden (krank, Urlaub etc.) sowie die Betreuungszeit gemäß den Regelungen der Elternbeitragssatzung und den Vorgaben des Trägers ändern. Die Bezugserzieherinnen und -erzieher werden über die Änderungen informiert und können die pädagogischen Angebote entsprechend anpassen.
  4. Die Leitungskräfte der Einrichtungen sollen die komplette Personalbedarfs- und Dienstplanung über das System abwickeln können. Das System berechnet aus den aktuellen Betreuungsverträgen den Bedarf und plant die Verteilung der Dienste automatisch unter Berücksichtigung individueller Einschränkungen (private Termine, gesundheitliche Gründe, Teilzeit, Mehrstundenkonto etc.). Eine Aktualisierung ist auf Knopfdruck möglich, falls bspw. jemand krankheitsbedingt ausfällt. Die Erzieherinnen und Erzieher bekommen eine Information per Mail über den geänderten Dienstplan. Auch der Nachweis der geleisteten Arbeitszeit gemäß den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen kann digital abgewickelt werden.
  5. Alle pädagogischen Fachkräfte der Einrichtungen sollen über mobile Geräte (z. B. Tablets) auf das System zugreifen können.
  6. Ein Entwickler-Team begleitet die Prozesse in den Einrichtungen vollständig und erfasst dabei die Bedürfnisse der Erzieherinnen, Erzieher, Leitungskräfte und Eltern. Dadurch entsteht eine maßgeschneiderte Lösung. Gleichzeitig wird erkannt, an welchen Stellen der Kinderbetreuung die Digitalisierung keine Vorteile bringt. Zudem werden bestehende Systeme und vorangegangene IT-Projekte evaluiert, damit sie ggf. (teilweise) in das neue System mit eingearbeitet werden können, um Ressourcen zu sparen.
  7. Die Entwicklung und Pilotierung erfolgt aufgrund der vorhandenen Ressourcen in Einrichtungen des städtischen Kita-Eigenbetriebs in Kooperation mit dem städtischen IT-Eigenbetrieb und Unternehmen der freien Wirtschaft. Die entwickelte IT-Lösung soll anschließend jedoch auch den Einrichtungen freier Träger oder anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

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