Beschlusslage FDP Dresden

Dritte(r) Stellvertreter(in) für den Kreisvorstand

beschlossen am vom Kreiparteitag

Die FDP Dresden soll drei stellvertretende Kreisvorsitzende haben; der betreffende §9 (2) 2 der Satzung vom November 2017 ist entsprechend zu ändern und die notwendigen Wahlen sind auf dem nächsten Kreisparteitag durchzuführen.

Parteiangelegenheiten, Liberalismus und Grundsätzliches