Dresdens Finanzen sichern: Für eine vernünftige und stabile Haushaltspolitik in der Landeshauptstadt auch in Zukunft
beschlossen am vom Kreiparteitag
Die FDP Dresden setzt den Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit im Jahr 2026 auf die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Dresden. Im Focus steht dabei eine Mehrbelastung der Bürgerschaft durch die Erhöhung von Abgaben und Steuern zu verhindern. Ziel ist es, dass die FDP/FB-Stadtratsfraktion haushaltstragende Fraktion bleibt, um somit eine vernünftige Finanzpolitik mit liberaler Handschrift in unserer Stadt im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2027/28 und der damit verbundenen mittel- und langfristigen Finanzplanung zu sichern.
Für den Weg zum Doppelhaushalt 2027/28 der Landeshauptstadt Dresden beauftragt der Kreisparteitag der FDP Dresden den Kreisvorstand im engen Austausch mit der FDP/FB-Stadtratsfraktion, die Verhandlungen zum Haushalt der Landeshauptstadt Dresden aktiv zu begleiten und gemeinsam mit den FDP-Stadträten liberale Politik bestmöglich einzubringen. Im Wissen, dass die Beschlussfassung mit kommunaler Realpolitik und notwendiger Konsensfähigkeit verbunden ist. Dies gilt sowohl zwischen den einzelnen Stadtratsfraktionen der „Haushaltmehrheit“ sowie insbesondere mit den Freien Bürgern als Teil der Fraktionsgemeinschaft FDP/FB.
Folgende Handlungslinie gibt der Kreisparteitag der FDP Dresden dafür mit, darüber hinaus gehende Entscheidungen sind zwischen dem Kreisvorstand und der FDP/FB-Fraktion im Laufe der Haushaltsverhandlungen abzustimmen:
- An erster Stelle steht die vollständige Ausschöpfung möglicher Einsparpotenziale im konsumtiven Bereich sowie im Bereich der Ausgaben zur Verwaltungsfinanzierung. Dazu gehört auch die weitere Überprüfung des Personalbestands und ein mögliches weiteres Absenken der Beschäftigtenzahlen der Stadtverwaltung und aller nachgeordneten Strukturen wie Eigenbetriebe u.ä. über den für 2029 vereinbarten, bereits aktuell schon absinkenden, Personalbestand hinaus.
- Angesichts der gegenwärtigen prekären Haushaltslage sollen sämtliche freiwilligen Leistungen einer eingehenden Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie einer Aufgabenkritik unterzogen werden. Dabei setzen wir uns für eine differenzierte Reduzierung nach sozialen und gesellschaftlichen Kriterien ein. Einen pauschalen Abbau nach dem Prinzip Rasenmäher wollen wir vermeiden.
- Alle Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresden sind auf Pflichterfüllung oder Freiwilligkeit zu überprüfen und zu konsolidieren. An der Zusammenlegung von Fördersträngen/-budgets zur besseren Lenkung ist aktiv zu arbeiten.
- Kreditaufnahmen lehnen wir ab. Konkrete projektbezogene investive Maßnahmen, wie beim Wiederaufbau der Carolabrücke, sind Einzelfallentscheidungen und davon ausgenommen.
- Die Erhöhung von Abgaben und Steuern lehnen wir grundsätzlich ab. Insbesondere die Grundsteuer wollen wir auf dem aktuellen Niveau halten. Dresden muss sich im Wettbewerb um Einwohner, Investoren und Gewerbetreibende mit anderen Kommunen ihrer Größe einen Wettbewerbsvorteil erhalten.
Für einen kraftvollen Umbruch und für neues Denken in den Finanzhaushalten und bei den finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Verwaltungen von Bund bis Kommunen müssen im Jahr 2026 die Grundlagen gelegt werden. Wir fordern alle politischen Ebenen und insbesondere die Entscheidungsträger in der Landeshauptstadt Dresden auf, ihre Finanzen neu zu ordnen und Abläufe und Strukturen radikal zu modernisieren.
Das Finanzsystem und Finanzen zwischen Bund, Land und Kommunen müssen neu geregelt werden.
Digitalisierung ist entscheidend, sie muss Ersparnisse bringen, Verwaltung effektiver machen und dem Bürger nutzen. Prozesse müssen schneller und einfacher werden. Die Modernisierung durch KI muss helfen, dies voranzutreiben - KI ist der nächste große Schritt zur Vereinfachung in der Arbeit von Verwaltung für die Bürger, um Stadtverwaltung einfacher zu machen.
Strukturen müssen über Stadtgrenzen hinaus gedacht werden, interkommunale Zusammenarbeit muss eine wichtige Rolle spielen.
Jetzt ist die Zeit für einen deutlichen Umbruch, für ein Umsteuern, in den Verwaltungsstrukturen, im Verwaltungshandeln und den Finanzen.
